Abschiebung von EU-Bürger wegen Betäubungsmittelhandel abgewendet

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Erfolgreiche Klage der Rechtsanwälte Albert und Oygün gegen die Abschiebung eines EU-Bürgers (§ 7 FreizügigkeitsG).

Dieser war wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt worden. Die zuständige Ausländerbehörde wollte das Freizügigkeitsrecht entziehen und eine Abschiebung erreichen.

Das zuständige Bayerische Verwaltungsgericht folgte jedoch der Auffassung der Ausländerbehörde nicht. Es hielt die Voraussetzungen für einen Verlust der Rechte nach dem Freizügigkeitsgesetz insbesondere deshalb nicht für gegeben, da der Betroffene keine Gewalt angewendet habe und das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung daher nicht den langen Aufenthalt in Deutschland überwiege. Außerdem würdigte es, dass der Betroffene geheiratet habe und der Maßregelvollzug bisher positiv verlaufe. Die Behörde nahm daher in der mündlichen Verhandlung im Dezember 2017 den Bescheid zurück, so dass die Klage für erledigt erklärt werden konnte.

Zuletzt geändert am: 20.01.2018 um 13:39

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