Ausweisung wegen Geldstrafe gestoppt

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Eine Klage der Rechtsanwälte Albert und Oygün gegen einen Ausweisungsbescheid aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung zu einer Geldstrafe weniger als 90 Tagessätzen führte vorläufig zum Erfolg. Die Behörde nahm im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht den Bescheid zurück und kündigte an, eine erneute Entscheidung erst nach einer in Aussicht stehenden familiären Änderung bei dem Betroffenen vorzunehmen.

Die Rechtsfrage, ob Verurteilungen zu Geldstrafen ein besonderes Ausweisungsinteresse nach § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG begründen können, ist umstritten. In der Fachliteratur wird ein besonderes Ausweisungsinteresse aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen zu weniger als 1 Jahr Freiheitsstrafe überwiegend verneint. Höchstrichterlich ist die Frage noch nicht entschieden, da die Ausweisungsvorschriften mit Wirkung zum 01.01.2016 neu gefasst wurden. Rechtsanwalt Albert empfiehlt daher Betroffenen, sich rechtzeitig fundierten fachlichen Rat durch Rechtsanwälte einzuholen: Bereits in einem Strafverfahren müssen die ausländerrechtlichen Folgen mit bedacht werden. Spätestens, wenn eine Ausländerbehörde wegen geplanter Ausweisungsmaßnahmen den Betroffenen anhört, sollte unbedingt ein Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt werden. 

Zuletzt geändert am: 20.01.2018 um 13:40

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