Behörde darf Begriff des Gewalttäters nicht neu definieren |
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat einer Beschwerde von Rechtsanwalt Jahn-Rüdiger Albert vollumfänglich statt gegeben. Eine Behörde darf als "Gewalttäter" nur bezeichnen, wer bisher auch als Gewalttäter aufgefallen ist, so das Gericht in seinem Beschluss (Az. 5 B 417/13). Es hat deshalb eine einstweilige Anordnung gegen das Land Nordrhein-Westfalen erlassen. Der ZIS-Jahresbericht 2011/2012 muss mit sofortiger Wirkung geändert werden.
Mehr Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Rot-Schwarzen Hilfe.
Zuletzt geändert am: 20.9.2013 um 21:24
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