Daueraufenthaltserlaubnis - EU beantragen: stärkerer Aufenthaltstitel als Niederlassungserlaubnis.

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Daueraufenthaltserlaubnis - EU beantragen: stärkerer Aufenthaltstitel als NiederlassungserlaubniWir stellen häufig in der Beratungspraxis fest, dass Mandantinnen und Mandanten ihr Recht zum Erwerb des Aufenthaltstitels "Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU" nicht geltend machen. Dabei verleiht dieser bessere Rechte als die nationale Niederlassungserlaubnis.

Die Daueraufenthaltserlaubnis-EU gilt für Drittstaatsangehörige, die also keine Unionsbürger sind. Sie muss aber ausdrücklich beantragt werden, um die damit verbundenen Rechte zu erwerben.

Vorteile der Daueraufenthaltserlaubnis sind:

1. Es ist ein deutlich längerer Auslandsaufenthalt ohne Verlust des Aufenthaltstitels möglich.
2. Sie beinhaltet eine Niederlassungserlaubnis für andere EU-Staaten außer Großbritannien, Dänemark und Irland mit Erwerbsmöglichkeit.
3. Sie umfasst einen stärkeren Ausweisungsschutz gem. § 53 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz als die Niederlassungserlaubnis.

Besondere Probleme entstehen häufig, wenn Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis nach Auffassung der Ausländerbehörde ihren Lebensmittelpunkt in das Ausland verlagern oder sich mehr als sechs Monate im Ausland aufhalten und dadurch automatisch ihr Niederlassungsrecht verlieren. Das kann durch die Daueraufenthaltserlaubnis vermieden werden.

Bei gesichertem Lebensunterhalt und mindestens fünfjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik sowie Erfüllen der sonstigen Erteilungsvoraussetzungen empfiehlt es sich daher, über die Beantragung des Daueraufenthaltsrechts-EU nachzudenken und entsprechende Beratung einzuholen.

Zuletzt geändert am: 22.03.2019 um 11:01

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