Ermittlungen in Facebook - Anspruch auf Pflichtverteidiger

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Wenn in einem Strafverfahren ein Beschuldigter aufgrund eines Facebook-Profils wiedererkannt worden sein soll, rechtfertigt dies die Beiordnung eines Pflichtverteidigers. Ein Verteidiger ist gem. § 140 Strafprozessordnung neben verschiedenen Spezialfällen immer dann notwendig, wenn die Sachlage oder die Rechtsfragen schwierig sind. In diesen Fällen besteht Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers durch das Gericht.

 

Das Landgericht Magdeburg hat ein einem Beschluss vom 20.06.2018 (LG Magdeburg, 25 Qs 767 Js 8294/18) entschieden, dass das der Fall ist, wenn eine Wiedererkennung des Beschuldigten über ein Profil im Internet erfolgt sein soll. Denn hier stellen sich schwierige tatsächliche und rechtliche Fragen. Es ist anerkannt, dass bei der sogenannten wiederholten Wiedererkennung die Gefahr der Falschbelastung hoch ist. Auf diese Entscheidung weist der Kollege Burhoff in seinem Internetblog unter https://blog.burhoff.de/2018/07/pflichti-i-wiedererkennen-auf-facebook-oder-dann-ist-die-sachlage-schwierig/ hin.

Zuletzt geändert am: 24.07.2018 um 11:52

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