Körperverletzung: Ist ein Messer stets ein gefährliches Werkzeug?

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Körperverletzung: Ist ein Messer stets ein gefährliches Werkzeug?

Wer eine Körperverletzung mittels eines gefährlichen Wekrzeugs begeht, macht sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar. Das Gesetz sieht dafür erhöhte Freiheitsstrafen (6 Monate bis 10 Jahre) vor.

Doch ist ein Messer stets ein gefährliches Werkzeug? Nicht immer, sagt der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung: Es kommt auf die konkrete Verwendung an. Wenn das Messer bei der Verletzungshandlung nur als Drohmittel in der Hand gehalten wird und es weder zur Herbeiführung von Stich- und Schnittverletzungen noch zur Verstärkung der Schlagwirkung genutzt wurde, liege ein gefährliches Werkzeug nicht vor (BGH, Beschluss vom 28.06.2018, 1 StR 171/18).

Die Entscheidung zeigt, wie sehr es bei der Verteidigung von Körperverletzungsvorwürfen auf die Details ankommt und wie entscheidend eine gute Verteidung von Beginn des Ermittlungsverfahrens an erforderlich ist.

In dem von dem Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es um die konkrete Verwendung eines Cuttermessers, das objektiv gesehen selbstverständlich geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Die Tat war aber in diesem Fall nur als sogenannte einfache Körperverletzung zu werten. Hierfür können Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verhängt werden.

Zuletzt geändert am: 12.10.2018 um 11:04

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