Verwaltungsgerichtshof hebt Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach auf

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Die Frage ist rechtlich schwierig, die Bedeutung für Betroffene aber umso größer: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat aufgrund einer Beschwerde der Rechtsanwälte Albert und Oygün eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach aufgehoben, in dem über die Berechtigung zur Beschäftigung und die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln gegen eine Ausweisungsverfügung gestritten wurde (Az. 19 CE 17.679). 

 

Hintergrund war, dass die Ausländerbehörde die Ausweisung des Betroffenen für sofort vollziehbar erklärte. Damit drohte die Abschiebung. Die hiergegen gerichteten Eilanträge wurden die Gerichte zunächst abgelehnt. Als der Betroffene jedoch neue Gesichtspunkte vorbringen konnte (eine abgeschlossene Betäubungsmitteltherapie), stellte er einen Abänderungsantrag bei dem Verwaltunsgericht. Auch dieser wurde abgelehnt, die Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof ebenfalls zurückgewiesen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 19.10.2016, 2 BvR 1643/16) diese Entscheidung wiederum wegen einer Grundrechtsverletzung aufhob und die Sache an den Verwaltungsgerichtshof zurück verwiest, weigerte sich die Ausländerbehörde dennoch, eine Bescheinigung auszustellen, dass das nun wieder bei Gericht anhängige Rechtsmittelverfahren aufschiebende Wirkung hat und der Betroffene weiter arbeiten darf (§ 84 Abs. 2 AufenthG).  

 

Der hiergegen eingelegte weitere Rechtsbefehl zum Verwaltungsgericht Ansbach war zunächst ebenfalls ohne Erfolg. Dieser Beschluss wurde jedoch vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben. Die Rechtsfrage sei offen und obergerichtlich nicht geklärt, so der Verwaltungsgerichtshof. Für beide Ansichten - die der Ausländerbehörde und die von den Rechtsanwälten Albert und Oygün vorgetragenen Rechtsaufassung gebe es gute Argumente, so der Verwaltungsgerichtshof. Da sich die Streitfrage zwischenzeitlich erledigt hatte und die Bescheinigung aufgrund erneuter Änderung der prozessualen Lage dem Betroffenen erteilt wurde, musste die schwierige Rechtsfrage nicht mehr entschieden werden. 

Der Fall zeigt aber exemplarisch, wie wichtig gerade in Ausweisungsverfahren und ausländerrechtlichen Angelegenheiten prozessrechtliche Fragestellungen sind, die besondere Kenntnisse voraussetzen. 

 

Zuletzt geändert am: 05.02.2018 um 22:51

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